AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Individueller Computer Service
Günter Faber
Hauptstr 72a
55608 Bergen

Geltungsbereich

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind für alle Verträge, die der Individueller Computer Service oder deren Bevollmächtigte abschließen, gültig; und sie werden von den Vertragspartnern spätestens durch den Vertragsabschluß anerkannt. Individualabsprachen haben gem. §4 AGB Gesetz Vorrang vor diesen AGB, bedürfen aber der Schriftform, mündliche Individualabsprachen sind nichtig. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, und anderen schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Material- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

Preisstellung

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet!
Die Preise in Angeboten verstehen sich grundsätzlich ab Lagerort Bergen. Anlieferung und Aufstellung der Geräte auf Wunsch nach Aufwand. Einzelne Komponenten, Ersatzteile, Zubehör und Waren mit einem Wert von weniger als EUR 250,00 können nach Ermessen auch wahlweise gegen Entgeld auf dem Postweg geliefert werden.

Unsere Serviceleistungen werden grundsätzlich nach Zeitaufwand (1 Arbeitsstunde = 60 Min, anteilige Berechnung) nach der folgenden Tabelle berechnet, An- und Abfahrtzeiten zählen zur Arbeitszeit.

StundensätzeEinzelpreis
Allgemeine Wartung (Privat)45,00 €
Allgemeine Wartung (Firma)55,00 €
Programmierung110,00 €

Liefer- und Leistungszeit

Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und termingerechter Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. In jedem Fall kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Vertragspartner eine Nachfrist von mindestens zwei Monaten gesetzt hat und der Verzug von uns zu vertreten ist. Verzugsentschädigungen werden beschränkt auf höchstens 5% der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

Versand und Gefahrenübergang

Die Versandart erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transporteur übergehen wird. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur gemäß schriftlichem Antrag auf Kosten des Käufers.

Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen rein netto. Mit Ablauf des 7ten Kalendertages ab Rechnungsdatum tritt automatisch Verzug ein. Zu Regulierungen von Verzugsschäden findet §286 BGB Anwendung. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir ferner berechtigt von dem entsprechenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

Gewährleistung und Garantie

Die Gewährleistung beträgt, sofern auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen, grundsätzlich 24 Monate ab Gefahrenübergang an den Käufer.
Ausgewiesene Garantien sind immer die Garantien des Produkt-Herstellers und in den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller festgelegt.
Datenverluste, die u.a. durch die Zerstörung von Speichermedien (wie zum Beispiel Festplatten) entstehen, stellen das Betriebsrisiko des Vertragspartners dar, eventuell hieraus entstehender Schaden ist von der Gewährleistung/Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Jegliche Gewährleistung/Garantie entfällt grundsätzlich, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt werden, wenn Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezfikationen der entspr. Produkt-Hersteller entsprechen.
Die An- und Abfahrtskosten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung/Garantieleistung.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde vor. Der Käufer ist berechtigt, Ware, an der uns (Mit) Eigentum zusteht im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriff Dritter auf solche Ware, insbesondere bei Pfändung, hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Käufer. Steht der Käufer in Verzug, sind wir zur Zurücknahme der Ware berechtigt oder ggf.Abtretung des Herausgabeanspruches des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung solcher Ware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Bergen. Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist Idar-Oberstein. Im Verkehr mit Kunden im Sinne des §24 AGBG wird Idar-Oberstein insgesamt als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des EGK und EAG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird, die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.